Honorar
Selbstverständlich biete ich Ihnen die Möglichkeit für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
- Einander kennenzulernen und festzustellen, ob wir miteinander arbeiten wollen
- Eine erste Abstimmung über Ihre Klärungsanliegen/Themen sowie Fragen
Das kostenfreie Erstgespräch können wir persönlich oder per Videocall führen.
Dafür vereinbaren Sie bitte telefonisch, per Textnachricht oder per Mail einen Termin mit mir.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
Herzlich,
Ihre M. Felicitas Waltemath
Wichtige Hinweise vorab:
- Grundsätzlich wird ein Zeitfenster von 1 Stunde reserviert. Deshalb ist eine kürzere Dauer nur ausnahmsweise möglich.
- Es kann auch gerne VORAB eine Dauer von 90 Minuten für die jeweiligen Termine vereinbart werden.
- Die Zeiterfassung zur Abrechnung des Honorars erfolgt grundsätzlich ab-/aufgerundet im 5-Minuten-Takt.
- Probatorische Beratungseinheiten: (Probatorik (von lat. probare = (aus)probieren)
Ist ein Umfang von mindestens 10 Beratungsterminen geplant, dienen die anfänglichen Termine auch meiner Einschätzung, ob eine gedeihliche Zusammenarbeit zu erwarten ist. Denn eine „Veränderungsallianz“ ist mehr als ein Lippenbekenntnis! Innerhalb von drei bis sieben Terminen ist es mir i.d.R. möglich festzustellen, ob eine wirkliche Veränderungsbereitschaft/-fähigkeit vorhanden ist und/oder sich wirksam entfalten wird.
Honorargestaltung
Für weitere Informationen bitte das jeweilige Feld anklicken.
- 120 €/60 min.
- in der intrapersonale-Praxis
Zahlung: zu Beginn (bevor die Stunde startet) bar; es wird eine aussagefähige Quittung zur Verfügung gestellt. - per Videochat (Skype | FaceTime| Whatsapp)
Zahlung: (ohne Stundenkontingent) wird die Rechnung per E-Mail (PDF) vorab gestellt, so dass Leistungserbringung und Zahlungseingang spätestens am selben Tag erfolgen.
- 25-Stunden-Kontingent innerhalb sieben aufeinanderfolgender Monate
- Zahlung: 7 gleich hohe Monatshonorare per Überweisung zum 28. des Kalendermonats
- 110€/60 min.
0% Risiko und 100% Fairness bei Kontingent-Kontrakten:
Falls Sie das vereinbarte Kontingent nicht im festgelegten Umfang in Anspruch nehmen wollen, tritt automatisch der Stundensatz in Kraft, der dem Umfang der bereits erbrachten Leistungen entspricht, d.h. das reguläre Honorar für Einzeltermine. Die daraus resultierende Differenz wird dann zusätzlich berechnet.
Wird die Zusammenarbeit meinerseits innerhalb der Vertragslaufzeit beendet, bleiben der rabattierte Stundensatz unberührt, d.h. es entsteht keine finanzielle Mehrbelastung für Sie.
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Alle Angaben auf dieser Seite gelten ausschließlich für Privatpersonen.
Gültig ab 15.09.2023